Quellensteuer bei neuen Mitarbeitenden
Beim Eintritt muss HR erkennen, ob ein Quellensteuerfall vorliegt — nicht den kantonalen Tarif in der Lohnsoftware setzen. Dafür braucht es Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Bewilligung und Zivilstand.
Zuletzt geprüft am 2026-10-02. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Wann Quellensteuer typischerweise ins Spiel kommt
Nach den Grundsätzen der ESTV unterliegen in der Schweiz ansässige Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C der Quellensteuer auf dem Erwerbseinkommen. Ehepaare in ungetrennter Ehe sind in der Regel nicht quellensteuerpflichtig, wenn eine Person Schweizer Bürgerin oder Bürger ist oder die Niederlassungsbewilligung hat. Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz arbeitet (etwa Grenzgänger), ist unabhängig von Pass oder C-Ausweis in der Regel quellensteuerpflichtig — vorbehaltlich des Doppelbesteuerungsabkommens.
Was HireLink sammelt
- Wohnsitz und Arbeitskanton
- Nationalität und Bewilligung, wo relevant
- Zivilstand und Angaben zur Partnerin oder zum Partner, wo der Fall es braucht
HireLink setzt keinen QST-Tarif und meldet niemanden automatisch beim Kanton. Die Meldung und der Abzug bleiben Sache von Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung. Die QStV sieht für die Meldung neuer quellensteuerpflichtiger Personen in der Regel acht Tage nach Stellenantritt vor; bei elektronischer Abrechnung kann die Neuanstellung mit der monatlichen Abrechnung erfolgen. Die kantonale Wegleitung gilt im Einzelfall.
