Verantwortlich für die Bearbeitung von Personendaten in HireLink ist Martin Wiederhold, Niederdorfstrasse 74, 8001 Zürich, Schweiz. Kontakt über das Kontaktformular.
HireLink stellt Arbeitgebern eine Plattform bereit, damit neue Mitarbeitende ihre Eintrittsangaben selbst erfassen und benötigte Dokumente hochladen können. Der Arbeitgeber prüft die Angaben im geschützten HR-Bereich und bereitet damit Melde- und Compliance-Pflichten beim Eintritt vor (u. a. Quellensteuer, Familienzulagen, AHV, Arbeitsbewilligung). HireLink übermittelt Personendaten nicht automatisch an Behörden.
Im Rahmen des Eintrittsprozesses können bearbeitet werden: Personalien, Adresse, Nationalität und Aufenthaltsstatus, Zivilstand und Angaben zur Partnerin/zum Partner, Kinder, AHV-Nummer, Bankverbindung (IBAN) sowie hochgeladene Mitarbeiterdokumente (z.B. Ausweis, Bewilligung, weitere vom Arbeitgeber angeforderte Dateien). Lohn- und Vertragsdaten werden über HireLink nicht erfasst.
Hochgeladene Dateien liegen in privater Ablage und sind nicht öffentlich aufrufbar. Downloads erfolgen nur über kurzlebige, berechtigungsgeprüfte Links. Personendaten und Dokumente werden nicht als E-Mail-Anhang versendet. Ein Malware-Scanner ist derzeit nicht aktiv (geplant, nicht in Betrieb); Dateien werden heute nicht an Infomaniak übermittelt.
Bearbeitung zur Vorbereitung der Anstellung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Arbeitgebers. Die genaue Rechtsgrundlage (einschliesslich der bisherigen Formulierung zur Einwilligung) bleibt Gegenstand der anwaltlichen Prüfung. HireLink ist eine Vorbereitungs- und Übermittlungshilfe und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
HireLink setzt folgende Anbieter ein:
Personendaten verlassen die Schweiz, soweit Anbieter sie ausserhalb bearbeiten: insbesondere Vercel (primäre Verarbeitung laut DPA in den USA; Frankfurt nur für Node-Funktionen) und SendGrid (globaler/US-Endpunkt). Die Anbieter stützen Übermittlungen in ihren Vertragstexten u. a. auf Standardvertragsklauseln. Das ersetzt keine anwaltliche Transferprüfung.
HireLink übermittelt Personendaten nicht automatisch an Familienausgleichskassen, Ausgleichskassen, Steuerbehörden oder andere Amtsstellen. Anträge und Meldungen bleiben Sache des Arbeitgebers bzw. der Mitarbeitenden gemäss dem jeweiligen offiziellen Verfahren. HireLink stellt dafür Hinweise und Unterlagen bereit.
Die im Eintrittsprozess erfassten Angaben und hochgeladenen Dokumente werden in HireLink nur so lange gespeichert, wie sie für die Übergabe an den Arbeitgeber benötigt werden. Nachdem der Arbeitgeber das Onboarding-Paket heruntergeladen hat, werden die Personendaten und Dateien in HireLink nach einer kurzen Frist gelöscht; es verbleibt ein Protokolleintrag ohne Personendaten. Sicherungskopien des Datenbankanbieters können dieselben Angaben für die vertragliche Backup-Dauer (derzeit rund sieben Tage) noch enthalten. Die gesetzliche Aufbewahrung von Lohn- und Personalakten (z.B. 10 Jahre) obliegt anschliessend dem Arbeitgeber in dessen eigenen Systemen.
Die Übertragung erfolgt über HTTPS. Der HR-Bereich setzt Login und Firmenzugehörigkeit voraus. Protokolle der Anwendung verwenden technische Kennungen statt Namen, AHV-Nummern oder IBAN. Es wird keine Zertifizierung und keine vollständige Sicherheit zugesichert.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Wenden Sie sich dazu über das Kontaktformular. Beschwerden können an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gerichtet werden.
Stand: 18. September 2026 (Revision der Anbieterbeschreibung) · Regellogik-Version 2026.1