Familienzulagen bei neuen Mitarbeitenden
Hat der neue Mitarbeiter Kinder, muss der Arbeitgeber die Familienzulagen über die zuständige Familienausgleichskasse anmelden. Dafür braucht HR vollständige Kinder- und Familiendaten — nicht die Auszahlung selbst.
Zuletzt geprüft am 2026-10-02. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Pflicht des Arbeitgebers
Das BSV beschreibt die Rolle so: Arbeitgeber informieren die Angestellten über den Anspruch, stellen das Antragsformular bereit und leiten es ausgefüllt an die FAK weiter. Änderungen, die den Anspruch berühren, sind der Kasse unverzüglich zu melden. Die Zulagen werden in der Regel mit dem Lohn ausbezahlt; die Kasse rechnet mit dem Arbeitgeber ab.
Was beim Eintritt erfasst werden sollte
- Kinder: Name, Geburtstag, Wohnsitz
- AHV-Nummer des Kindes, wo vorhanden
- Ob ein anderer Elternteil bereits Zulagen bezieht (Konkurrenz)
- Dokumente, die die FAK später verlangt
HireLink sammelt diese Angaben im Eintritt. Die Anmeldung bei der FAK, die Anspruchsprüfung und die Auszahlung bleiben bei Arbeitgeber und Kasse. Kantone können höhere Ansätze vorsehen — das setzt die FAK um.
